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Kategorie: Allgemein 50 – 80% Kursförderung in Niederösterreich 11.11.2013

Am 13. Dezember 2013 startet zum zweiten Mal der Lehrgang ›Professionelle Kulturarbeit. Kulturvereine erfolgreich führen‹ in Krems. Diesen Lehrgang führen wir in Kooperation mit dem Museumsmanagement und der Volkskultur Niederösterreich durch.

In sechs kompakten Modulen vermitteln unsere DozentInnen, wie Projekte geplant, finanziert, vermarktet und präsentiert werden können. Ein weiterer Fokus liegt auf Teamarbeit und den Besonderheiten regionaler Projekte, die oft mit sehr knappen Ressourcen und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen realisiert werden. 

Niederösterreichische Kulturschaffende können beim Land Niederösterreich um eine Kursförderung von 50-80 % ansuchen. Dies ist möglich, da das Institut für Kulturkonzepte ein durch das Wien-Cert ausgezeichneter Bildungsträger ist.

 

WER WIRD GEFÖRDERT?

  • ArbeitnehmerInnen aus dem Bereich der Privatwirtschaft
  • ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • WiedereinsteigerInnen bis höchstens 3 Jahre nach Ende der Kinderkarenz, die beim AMS Arbeit suchend gemeldet sind und keine Leistung vom AMS erhalten
  • SozialhilfebezieherInnen (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt)

 

GIBT ES WEITERE VORAUSSETZUNGEN?

  • AntragstellerInnen müssen die österreichische Staatsbürgerschaft oder die  eines anderen EWR-Mitgliedstaates besitzen.
  • Diesen Personengruppen gleich gestellt sind:
    • Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
    • Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU-Richtlinie RL 2004/38/EG handelt.
  • Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich
  • Ein berufsspezifischer Weiterbildungskurs. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgeübte Beruf.
  • Die berufsspezifische Weiterbildung muss zur Arbeitsplatzsicherung erfolgen.
  • Die AntragstellerInnen müssen die Kurskosten teilweise oder zur Gänze selbst getragen  haben.

 

WIE WIRD DIE FÖRDERHÖHE BERECHNET?

50% der Kurskosten erhalten ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren und ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen.

80% der Kurskosten erhalten WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sich, ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre und SozialhilfeempfängerInnen.

© Corinna Eigner
© Corinna Eigner

WER WIRD NICHT GEFÖRDERT?

  • Personen, die beim AMS als arbeitssuchend gemeldet sind – in diesem Fall besteht jedoch die Möglichkeit beim AMS um Übernahme der Kurskosten anzusuchen. Dafür benötigen Sie von uns einen Kostenvoranschlag.
  • Selbstständige
  • TeilnehmerInnen an Arbeitsstiftungen und Beschäftigte in Beschäftigungsinitiativen
  • Angestellte bei Einrichtungen des Landes, Bundes oder der Gemeinden

 

ANSUCHEN – SCHRITT FÜR SCHRITT

  1. Bitte halten Sie nochmals mit der Bildungsförderung Niederösterreich Rücksprache in welche Förderkategorie Sie fallen;
  2. Rufen Sie uns an und informieren Sie sich genauer zum Kurs. Gerne treffen wir uns mit Ihnen zu einem unverbindlichen persönlichen Beratungstermin;
  3. Füllen Sie das Antragsformular aus unter folgendem Link››.
  4. Bitte wählen Sie von der Kursinstituts-Liste ‚Institut für Kulturkonzepte’ aus;
  5. Das Online Formular wird an uns weiter geleitet – durch einen Code bestätigen wir Ihre Teilnahme am Kurs und schicken die Bestätigung an das Land Niederösterreich;
  6. Die Abteilung Allgemeine Förderungen, Arbeitnehmerförderung prüft die Angaben in den Anträgen;
  7. Der Arbeitnehmerförderungsbeirat als unabhängiges Gremium begutachtet die Anträge in einer Sitzung;
  8. Erhalten Sie die Förderzusage, werden die Kurskosten direkt auf Ihr Konto überwiesen.

 

WANN KANN FÜR DIE FÖRDERUNG ANGESUCHT WERDEN?

  • Die Ansuchen können nach Kursbeginn gestellt werden. Spätestens drei Monate nach Ende des Kurses müssen die Ansuchen beim Amt der Landesregierung eingelangt sein.
  • Vor Kursbeginn können Sie sich jedoch bereits bei der Abteilung Allgemeine Förderungen erkundigen. Tel: 02742-9005-9555

 

MIT DIESER FÖRDERUNG KÖNNEN SIE DIE KURSKOSTEN VON EUR 1.900 AUF EUR 950 (BEI 50%) ODER SOGAR AUF EUR 380 (BEI 80%-FÖRDERUNG) REDUZIEREN.

NÄHERE INFORMATIONEN ZUR NÖ BILDUNGSFÖRDERUNG FINDEN SIE hier››.

Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne. Sie erreichen uns unter 01 585 39 99.

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